Musiknutzung in Schulen

Die GEMA bietet derzeit kommunalen Schulträgern den Abschluss von „Lizenzverträgen“ an, mit denen die Wiedergabe und Vervielfältigung geschützter Musik aus dem Repertoire der GEMA pauschal vergütet werden soll. Diese Vertragsangebote haben für Verwirrung gesorgt, weil unklar ist, wie sie sich zu dem seit 1987 bestehenden Pauschalvertrag der kommunalen Spitzenverbände mit der GEMA verhalten. Mittlerweile hat die GEMA auf Nachfrage klargestellt, dass es ungeachtet der verwirrenden Bezeichnung nur um die so auch im Pauschalvertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden vorgesehenen Beitrittserklärungen der kommunalen Schulträger handelt. Eine Beitrittserklärung ist erforderlich, um in den Genuss der vereinbarten Vorzugskonditionen zu gelangen. Entgegen der mit Bezugsrundschreiben Nr. 359/2011 abgegebenen Empfehlung bestehen somit keine Bedenken gegen die Unterzeichnung entsprechender Angebote der GEMA.

Im Auftrag
Dr. Ritgen