Art. 79 BayEuG: "Die von den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden errichteten und unterhaltenen Kreis- und Stadtbildstellen (kommunale Medienzentren) versorgen die Schulen und die Träger außerschulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben."

 

Das Medienzentrum versorgt alle Bildungseinrichtungen mit qualitativ hochwertigen und und vor allem rechtlich einwandfreien Medien zur Gewährleistung eines anschaulichen, zeitgemäßen und auf Medienkompetenz zielenden Unterrichts.

 

Daneben können Sie im Medienzentrum ein interaktives Whiteboard von Smart oder einen interaktiven Beamer von Epson ausprobieren (bitte vorher anmelden). Das Medienzentrum bietet auch Fortbildungen im Bereich Medienpädagogik und Medienrecht über FIBS oder in Form einer SchiLF an.

Die Ausleihe ist grundsätzlich kostenlos. Die Ausleihdauer beträgt 1 Woche (bei Online-Medien 28 Tage). Die Medien können aber verlängert werden.

Wenn Sie Wünsche zu Themen haben, bitte im Gästebuch eintragen.


Welche rechtlichen Aspekte beim Medieneinsatz in der Schule beachtet werden müssen, können Sie ->hier nachlesen.